W e i t e r e H i l f s o r g a n i s a t i o n e n
Urheber- und Verleger-Fürsorgestiftung ProLitteris
Die Urheber- und Verleger-Fürsorgestiftung der ProLitteris kann Unterstützungsleistungen an in Bedrängnis geratene Urheber und
Urheberinnen und deren Hinterbliebene erbringen. Voraussetzung ist u.a. deren Mitgliedschaft.
Fürsorgestiftung ProLitteris
Solidaritätsfonds Suissimage
Die Stiftung Solidaritätsfonds der Suissimage kann mit punktuellen Unterstützungsleistungen allen in der Filmbranche tätigen Personen
helfen, die aus Gründen wie Alter, Krankheit, Unfall, Todesfall in eine Notlage geraten sind. Unterstützung können auch betroffene Angehörige erhalten. Eine Mitgliedschaft bei Suissimage ist nicht Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Fonds.
Suissimage
SUISA
Die Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA kann für Urheber oder ihre Hinterbliebenen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, einmalige oder regelmässige Unterstützungszahlungen beschliessen.
Für Auskünfte und Gesuche richten Sie sich bitte an:
Frau Claudia Marbach, Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA,
Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich.
SUISA Fürsorgestiftung Mitglieder
Coronavirus: Nothilfe für SUISA-Mitglieder
Sozialfonds Suisseculture Sociale
Der Sozialfonds Suisseculture Sociale unterstützt professionelle Kulturschaffende und ihre Angehörigen in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen.
Suisseculture Sociale
Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Die Schweizerische Interpretenstiftung kann in Not geratene ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie deren Angehörige unterstützen, z.B durch Gewährung von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen oder finanziellen Überbrückungshilfen und durch Verhandeln mit Gläubigern.
SIS